Visum für Thailand

Visafrei bis 60 Tage (30 Tage verlängerbar) danach benötigst du ein Visum

Wenn Du Deinen Urlaub bis 60 Tage planst, benötigst Du kein Visum. Vor Ort in Thailand kann jeder bis 30 Tage verlängern, gegen eine Gebühr von circa 50 €. Vor der Einreise musst Du die neue digitale Einreisekarte für Thailand (TDAC/TM6) online ausfüllen – siehe Button).
Und wer länger als 3 Monate im Königreich bleiben möchte, muss ein Non-Touristen-Visum beantragen (dazu unten mehr).

zwei lachende touristinnen in einem tuk tuk in chiang mai
Bis 60 Tage gibts bei Einreise einen Stempel, 30 Tage sind verlängerbar und wer länger bleiben will, braucht ein Visum für Thailand.

Non-Immigrant Visum Thailand

Reicht das Touristenvisum mit seinen maximal 210 Tagen nicht aus, benötigt man ein Non-Immigrant Visum. Und hier wird es erst richtig lustig, denn davon gibt es einige verschiedene Ausführungen, die man nur unter bestimmten Voraussetzungen beantragen kann. Mit einem Non-Immigrant-Visum kann man bis zu 450 Tage in Thailand bleiben, allerdings – mal wieder – nicht am Stück. Bringen wir ein wenig Licht ins Dunkel:

3a) Das Non-Immigrant Visum ED

 

Das “Educational” Visa wird nur an Studenten und Schüler ausgestellt und berechtig zu einem Aufenthalt in Thailand von bis zu 12 Monaten. Dafür muss man sich allerdings in einer akkreditierten Schule (z.B. CTLS Language School) anmelden und die Hälfte der Studiengebühren im Voraus bezahlen. Die Schule übernimmt dann die Beantragung des Visums bei den Behörden. Mit einem ED Visum muss man nicht, wie sonst, alle drei Monate das Land verlassen, allerdings fallen dadurch die Gänge zum Immigration Bureau nicht aus. Denn auch das Non-Immigrant Visum als Schüler / Student erfordert eine Verlängerung, und zwar jedes Mal für den Preis von 1.900,- Baht. Bleibt man also ein Jahr, kostet alleine das Visum schon 7.600,- Baht, zusätzlich dazu kommen natürlich noch Lebenshaltungskosten und die Gebühren für die Schule oder den Sprachkurs.

Worauf man achten sollte: Die thailändischen Behörden sind mittlerweile dazu übergegangen, in manchen Gegenden zu überprüfen, ob man auch tatsächlich an der angegebenen Schule / Uni anwesend ist. Schwindeleien, um länger in Thailand bleiben zu können, sind also nicht zu empfehlen, denn auch hier fallen die Strafen empfindlich unangenehm aus.

 

3b) Das Non-Immigrant Visum B

 

Das „B“ steht in diesem Fall für „Business“ – hierbei handelt es sich also um ein Geschäftsvisum für all diejenigen, die in Thailand arbeiten oder ein Geschäft gründen möchten. Das B-Visum muss man in Deutschland beantragen und dabei glaubhaft versichern können, dass man plant, ein Geschäft oder Unternehmen im Königreich zu gründen. Dabei können unter anderem ein Businessplan helfen und auch eine Bankauskunft, die Einblick in die Liquidität gibt, ist nützlich. Wer in Thailand arbeiten möchte, muss eine Bescheinigung des neuen, thailändischen Arbeitgebers vorlegen können, in der zudem erläutert wird, warum gerade man selbst diesen Job ausfüllen kann und nicht etwa ein Thailänder.

Im gleichen Zug muss der Arbeitgeber sich, um eine Arbeitserlaubnis kümmern. Diese wird nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgestellt und wer trotzdem ohne dieses blaue Büchlein arbeiten sollte, riskiert Haftstrafen, hohe Strafgebühren und die Ausweisung.

Das B-Visum gibt es in zwei Versionen: einmal mit 3 Monaten Aufenthaltsdauer und einmal mit einer Dauer von bis zu einem Jahr bei multiplen Einreisen. Danach muss das Business-Visum erneut in Deutschland beantragt werden.

Allerdings gibt es für Firmeninhaber die Möglichkeit, das Visum um ein Jahr verlängern zu lassen, wenn sie bereits eine Firma betreiben und sämtliche Geschäftsunterlagen (Bilanzen, Kapitalnachweis, Nachweis über die Anzahl thailändischer Mitarbeiter) und zudem noch ein monatliches Einkommen von mindestens 50.000,- Baht und die Wichtigkeit im Betrieb nachweisen können.

 

3c)  Das Non-Immigrant Visum O

 

Thailand ist gerade für Rentner ein beliebtes Auswanderungsziel geworden. Die Lebenshaltungskosten sind günstig, in den Touristenzentren gibt es eine medizinische Versorgung, die es mit Deutschland aufnehmen kann und das Wetter ist auch nicht zu verachten. Als Rentner, aber auch als Ehepartner einer Thailänderin / eines Thailänders kann man das „O“ Visum beantragen, welches allerdings in sich selbst noch mal geteilt ist:

  • O-S (Single Entry): Das Visum hat eine Gültigkeit von drei Monaten für eine Einreise (kein Ein- und Ausreisen zwischendurch möglich). Kostenpunkt: 60,– €.
  • O-M (Multiple Entries): Das O-M-Visum wird für 12 Monate ausgestellt, man muss allerdings trotzdem alle drei Monate eine Aus- und Wiedereinreise vornehmen. Die Kosten belaufen sich auf 150,– €.
  • O-A (Jahresvisum): Die perfekte Lösung für alle, die über ein geregeltes Einkommen (Rente von mindestens 1.200,– Euro) oder Ersparnisse von mindestens 16.000.- Euro verfügen. Mit dem O-A entfallen die oft lästigen Grenzgänge, wenn man allerdings kurz vor Ablauf des Visa-Zeitraums doch aus- und wiedereinreist bekommt man erneut 365 Tage in den Pass gestempelt – allerdings nur, wenn er vorher eine Re Entry Permit (siehe unten) beantragt hat.

3d) Die Non-Immigrant Visa M & F

 

Wer für Film und Fernsehen tätig ist und insbesondere Filmaufnahmen in Thailand machen möchte, muss ein M-Visum beantragen. Voraussetzung dafür ist allerdings die Akkreditierung als Presse.

Und wer als formeller Gast – zum Beispiel zu Regierungsfeierlichkeiten – eingeladen – wird (was uns Normalsterblichen wohl eher nicht passiert), der bekommt von der thailändischen Regierung automatisch das F-Visum ausgestellt.

 

3e) Re Entry Permit (Wiedereinreiseerlaubnis)

 

Hat man eines der begehrten Jahresvisa ergattert oder das Non-Immigrant O-Visum um ein Jahr verlängert, sollte man vor einer Ausreise unbedingt vorher im Immigrant Bureau eine sogenannte Re Entry Permit beantragen. Diese kostet 1.000,– Baht für eine einmalige und 3.800,– Baht für mehrmalige Aus- und Wiedereinreisen.

 

Verfügt man nicht über eine solche Wiedereinreiseerlaubnis, wird der nächste Stempel im Pass nur über einen Zeitraum von 30 Tagen ausgestellt, auch wenn das eigentliche Jahresvisum  noch viel länger gültig gewesen wäre!

 

3f) Die Meldepflicht in Thailand für Ausländer

 

Reist man mit einem der Non Immigrant Visa nach Thailand und wohnt privat oder im Hotel, ist man innerhalb von 24 Stunden meldepflichtig. In Hotels wird dies normalerweise vom Personal übernommen, wohnt man allerdings zum Beispiel zur Miete, sollte man sich zumindest vergewissern, dass der Vermieter die Meldung übernimmt. Wenn nicht, lieber selbst ins Immigration Bureau gehen und die Meldung selbst vornehmen. Auch wer plant, länger als 90 Tage in Thailand zu verweilen, muss sich unbedingt bei der Immigrationsbehörde melden. 

Thailand Elite Visum

Wer häufiger nach Thailand reisen oder gar einen längeren Zeitraum im Königreich verbringen möchte, der steht mit den Touristenvisas oft vor einem lästigen Prozedere. Visa-Runs oder ständige Besuche bei den Einwanderungsbehörden können den Spaß am Reisen verderben – nicht so mit der Thai Elite Card. Dieses kostenpflichtige Angebot der thailändischen Regierung ist eine besondere Möglichkeit, mehrmals nach Thailand einzureisen und das mit einer Visumsdauer von mindestens fünf Jahren! Hier erfahren Sie mehr…

Strafen für Overstay

Ist man nur einen Tag darüber, drücken die meisten Grenzbeamten noch einmal ein Auge zu, aber schon ab dem zweiten Tag Overstay werden pro Tag 500,– Baht fällig. Zudem läuft man Gefahr, ausgewiesen zu werden und im schlimmsten Fall, sollte man die Strafzahlung nicht stemmen können, landet man in thailändischen Gefängnissen.

Nicht das Richtige dabei? Dann „machen wir das doch einfach“— beschreiben Sie uns Ihre Traumreise.

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Thailand wird nicht nur als das "Land der Lächeln" bezeichnet ... sondern ist hier auch der Elefant ein glücksbringendes Symbol ... und wie Sie erkennen können, sieht die Karte Thailands aus, wie ein Elefantenkopf.