Zollvorschriften für Thailand

Thailand setzt Zollvorschriften effizient um. Damit Ihr Urlaubsvergnügen ungetrübt bleibt, sollten Sie geltende Vorschriften beachten.

Leute, die bereits seit mehreren Jahrzehnten in Thailand Urlaub machen, erkennen die Veränderungen beim dortigen Zoll besonders gut. Vor zwanzig Jahren standen an der Zollkontrolle beispielsweise einige Herren in Uniform, die eigentlich nur freundlich lächelnd die Ankommenden durchwinkten. Seit 9/11 ist jedoch auch am internationalen Flughafen von Bangkok die Welt nicht mehr wie vorher.

Es besteht bei den thailändischen Behörden die gleiche Verunsicherung wie bei ihren Kollegen in Frankfurt oder anderswo auf der Welt. Es gilt für die Beamten, die Einfuhr von illegalen Handfeuerwaffen, Drogen und auch von Pornografie in Bild und Schrift zu verhindern. Sie müssen mittlerweile damit rechnen, dass Sie die Zöllner mehr oder weniger freundlich bitten, Ihr Reisegepäck zu öffnen. Nachfolgend listen wir auf, was Sie in welchen Mengen einführen dürfen und was nicht.

Zollvorschriften Thailand Urlaub
Zollvorschriften Thailand

Wieviel Bargeld darf ich mich nach Thailand nehmen?

Die Rubrik mag im digitalen Zeitalter überflüssig anmuten, denn kaum ein Reisender bringt sein Geld in bar mit. Doch ist es wissenswert, dass ausländische Währungen zwar unbegrenzt eingeführt werden können, jedoch Summen über 20.000 Dollar unbedingt deklariert werden sollten. Dies betrifft in erster Linie Leute, die länger in Thailand leben möchten und ein Konto bei einer heimischen Bank eröffnen. Die Ausfuhr von thailändischen Baht ist unbegrenzt gestattet, allerdings müssen Summen oberhalb von 50.000 THB angemeldet werden. 

Was Sie auf keinen Fall einführen dürfen:

  • Bilder, Gegenstände oder Literatur mit obszönem Charakter.
  • Jegliche Gegenstände und Artikel, die mit einer thailändischen Flagge versehen sind.
  • Pornografisches Material in jeglicher Ausführung.
  • Alle Arten von Betäubungsmitteln. In diesem Kontext sollten Sie auch bei Medikamenten aufpassen.
  • Falschgeld als Banknote oder Münze sowie gefälschte Wertpapiere.
  • Nachgemachte amtliche Siegel und gefälschte Siegel des thailändischen Königs. Raubkopien von Gegenständen mit Urheberschutz.
  • Gefälschte Artikel mit Markenrechtsschutz. Seit der BSE-Krise ist die Einfuhr von Fleischprodukten oder Wurstwaren nach Thailand strikt verboten. Bei Zuwiderhandlungen riskieren Sie Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren.

Für folgende einfuhrbeschränkte Waren benötigen Sie eine Genehmigung:

  • Den Import (übrigens auch den Export) von Kunstobjekten und Antiquitäten nach Thailand sollten Sie sich vom Fine Arts Department genehmigen lassen.
  • Die eher unwahrscheinliche Einfuhr von Wildtieren, Lebewesen und Pflanzen im Wasser bedarf einer Genehmigung der zuständigen Behörden. Diese können entweder das Wildlife and Plant Conservation Department oder das Fischereiministerium beziehungsweise das Landwirtschaftsministerium sein.
  • Kaum ein Tourist wird Waffen oder Sprengstoff, ja noch nicht einmal Feuerwerkskörper nach Thailand einführen wollen. Gleichwohl fallen diese Dinge in die Sektion einfuhrbeschränkter Waren und bedürfen der Genehmigung des Innenministeriums.
  • An dieser Stelle sein nochmals daran erinnert, dass der thailändische Zoll seine Aufgaben mittlerweile in gleicher Gründlichkeit wie deutsche Zöllner wahrnimmt. Unangemeldete oder verbotene Einfuhren führen immer zu vermeidbaren Unannehmlichkeiten. Gleiches gilt für die Rückreise, hier müssen Sie die thailändischen und die deutschen Bestimmungen beachten. 

Bei der Rückreise von Thailand gelten folgende Regeln:

Grundsätzlich ist der Erwerb von gefälschten Markenartikeln in Thailand untersagt. In der Praxis bekommen Sie Schwierigkeiten bei der Ausfuhr aus Thailand und wenn nicht dort, spätestens bei der Einreise in Deutschland. 

Zollvorschriften Thailand
Rückreise von Bangkok, Thailand - Welche Zollvorschriften gibt es?

Thailändische Zollbestimmungen bei Kunstobjekten und Antiquitäten:

Während eines Urlaubs im Königreich bekommen Sie vielerorts Buddhafiguren und zuweilen auch antike Gemälde angeboten. Der Kauf ist etwas problematisch, denn es handelt sich dabei oft um Fälschungen, die nur von Experten erkannt werden. Echte Kunstobjekte und solche mit religiösem Charakter erfordern prinzipiell eine Erlaubnis des Fine Art Departments. Wenn Sie derartige Anschaffungen planen, informieren Sie sich bitte zuerst bei einer thailändischen Botschaft in Deutschland. 

Auch bei anderen Souvenirs aufpassen

Thailand hat das Washingtoner Artenschutzabkommen unterzeichnet und erlaubt keine Ausfuhr von bestimmten Leder- und Tierprodukten mehr. Sie sollten dementsprechend keine Souvenirs aus Elfenbein, Krokodilleder oder Schlangenhaut erwerben. Selbst wenn Sie bei der Ausreise aus Thailand unbehelligt bleiben sollten, bei der deutschen Zollkontrolle bekommen Sie sicher Probleme.


Freimengen, die der deutsche Zoll erlaubt

Bei der Einreise in die Bundesrepublik können Sie Waren, die ausschließlich für den privaten Gebrauch bestimmt sind, im Wert von 430 Euro ohne Abgaben einführen. Voraussetzung ist jedoch, dass es sich um keine Gegenstände handelt, die der Produktpiraterie unterliegen oder gegen das Washingtoner Artenschutzabkommen verstoßen.

Erlaubt sind zudem bei der Einreise in Deutschland wie in Thailand 250 Gramm Tabak oder 50 Zigarren. Die Alternative dazu wären 100 Zigarillos beziehungsweise 200 Zigaretten. Auch bei Spirituosen gelten weitgehend identische Mengen: ein Liter mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Prozent und zwei Liter bei schwächeren Spirituosen. Zugleich gibt es in Thailand jedoch ein Gesetz, welches Getränke mit Alkoholgehalt von mehr als 40 Prozent unter Strafe stellt, das sollten Sie wissen und beachten. 

An was Sie nicht einmal denken sollten

Einige Menschen glauben immer noch, dass sie ihren Thailandurlaub finanzieren könnten, indem sie Drogen von dort nach Deutschland schmuggeln. Lassen Sie es bleiben! Sie kommen nicht durch die Kontrollen bei der Ausreise und verbringen dann lange Jahre in einem thailändischen Hochsicherheitsgefängnis. Es drohen Ihnen bei überschaubaren Mengen mindestens fünf Jahre im sogenannten Bangkok Hilton Gefängnis. Für größere Kontingente sieht das thailändische Strafrecht immer noch die Todesstrafe vor, obgleich diese in letzter Zeit nur selten vollstreckt wird.

 

Wenn Sie verschreibungspflichtige Medikamente - besonders jene die unter das BTM Gesetz fallen bzw. Substitutionsmittel wie Methadon für Heroinabhängige, Benzodiazepine (Schlaf- und Beruhigungsmedikamente) etc, lesen Sie diesen Artikel: Reisen nach Thailand mit Methadon und anderen Substitutionsmittel.

 

 

Nützliche sowie weiterführende Links: