Thailand ist ein unkompliziertes Reiseland, welches in Bezug auf Reisedokumente an reguläre Urlauber andere Anforderungen stellt als an Langzeitreisende oder Menschen, die permanent im Königreich leben möchten. Wenn Sie sich maximal 60 Tage in Thailand aufhalten wollen, brauchen Sie kein Visum bei einer Botschaft in Deutschland zu beantragen. Sie erhalten eine sogenannte »Visa on Arrival« bei der Ankunft in Bangkok. Der folgende Beitrag beschreibt auch die erforderlichen Formalitäten bei längeren Aufenthalten. Außerdem können Sie vor Ort um 30 Tage verlängern. Bitte denken Sie, die TDAC online auszufüllen.
Bei der Einreise ins Königreich ist in jedem Fall ein gültiger Reisepass erforderlich, der bei der Ankunft noch mindestens sechs Monate rechtskräftig sein muss. Wenn Sie aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz kommen, brauchen Sie bei Urlaubsaufenthalten von bis zu 90 Tagen nicht mehr bei einer thailändischen Botschaft zwecks Visum vorzusprechen. Denn dieses wird Ihnen bei der Ankunft auf Phuket oder in Bangkok von Einreisebeamten gebührenfrei erteilt. Sollten Sie einen über 90 Tage hinausgehenden Aufenthalt im Königreich planen, ist ein Visumsantrag bei einer thailändischen Botschaft in Deutschland erforderlich. Die in der Vergangenheit oft genutzten Visaruns zur nächsten Grenze sind nur noch unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Wenn Sie unter anderem die in Europa kalte Jahreszeit in Thailand verbringen möchten, können Sie dies mit einem sogenannten Touristenvisum. Das erhalten Sie bei Vorsprache in einer thailändischen Botschaft in der Bundesrepublik, bevor Sie abreisen. In der Regel benötigen Botschaften oder Konsulate zwei bis drei Tage für die Ausstellung, Sie sollten daher rechtzeitig vor der Abreise vorstellig werden.
In der Regel hat ein Touristenvisum mittlerweile sechs Monate Gültigkeit und kann innerhalb des Zeitrahmens bis zu drei Einreisen erlauben. Bitte verwechseln Sie die Gültigkeitsdauer nicht mit der Länge des Ihnen gewährten Aufenthalts. Für diese ist der Tag der Einreise maßgeblich, und der Einreisestempel begrenzt den Langzeiturlaub zunächst auf 60 Tage. Sie können diese zwei Monate einmalig um weitere 30 Tage bei der örtlichen Immigration verlängern, die Verlängerung kostet ebenfalls 1.900 Baht.
Diese Art der Aufenthaltsgenehmigung erlaubt normal Aufenthalte von bis zu 90 Tagen pro Einreise und kann unter bestimmten Voraussetzungen bei der Immigration vor Ort auf maximal ein Jahr verlängert werden. Ein Non Immigrant Visum ist für Rentner, für mit einer Thai verheiratete Menschen und für Leute, die im Königreich unternehmerisch tätig werden, eine sinnvolle Option. Die Verlängerung auf ein Jahr geschieht in Thailand und setzt für jede Gruppe die Vorlage verschiedener Dokumente voraus. Planen Sie eine vollständige Übersiedlung nach Thailand, müssen Sie sich zudem an Ihrem bisherigen Wohnort abmelden und die Bestätigung zur Anmeldung bei der deutschen Botschaft in Bangkok vorlegen.
Als Rentner sollten Sie mehr als 50 Jahre alt sein, entweder mindestens 800.000 Baht auf einer thailändischen Bank deponieren oder einen Rentennachweis von etwa 65.000 Baht pro Monat vorweisen. Sie müssen dann nicht mehr auf Visarungehen und wiederholen den Vorgang nach einem Jahr zu gleichen Bedingungen.
Wenn Sie legal mit einer Thai verheiratet sind, können Sie Ihr Non Immigrant Visum ebenfalls auf ein Jahr verlängern. Sie benötigen seit 2008 dazu einen Einkommensnachweis über gemeinsame 80.000 Baht oder alternativ 800.000 Baht auf einem thailändischen Konto. Zudem müssen Sie das Antragsformular TM7 ausfüllen und zusammen mit Passkopie, Heiratspapierenund Einkommensnachweis einreichen.
Als Unternehmer erhalten Sie ebenfalls ein Non Immigrant Visum, welches Sie mit Vorlage Ihrer gesamten Firmenunterlagenin Verbindung mit Einkommensnachweisen auf ein Jahr verlängern können. Sie müssen hierbei die Wichtigkeit Ihres Unternehmens nachweisen und darstellen, dass Ihre Tätigkeit nicht von einem Einheimischen geleistet werden kann.
Sie sehen also, dass Sie verschiedene Möglichkeiten zur Aufenthaltsverlängerung haben, und sollten unbedingt davon Gebrauch machen. Denn Overstay ist in Thailand kein Kavaliersdelikt mehr und zieht Abschiebehaft sowie Ausweisung nach sich.