Non-Immigrant Visa “B” (Business Visum)

Alles, was Sie über das thailändische Visum Typ B (Geschäft und Arbeit) wissen müssen

Was ist ein Non Immigrant Visa Type B (Business and Work)?

Non Immigrant Visa B (Arbeitsvisum) ist für Ausländer gedacht, die eine Investitionstätigkeit in Thailand ausüben möchten, und für Ausländer, die einen Job in Thailand haben. Es gibt mehrere Unterkategorien für das Nichteinwanderungsvisum Typ B, um den Bedürfnissen und Qualifikationen von Geschäftsleuten gerecht zu werden. Diese Unterkategorien sind: Geschäftsvisum Kategorie „B“, von Unternehmen genehmigtes Visum Kategorie „B-A“ und Investitions- und Geschäftsvisum Kategorie „IB“.

Non-Immigrant Visa “B” (Business Visum)
Non-Immigrant Visa “B” (Business Visum)

Welche Nationalitäten können das Arbeitsvisum (B) beantragen?

Alle Nationalitäten sind berechtigt, das thailändische Non Immigrant Typ B (Geschäft und Arbeit) zu beantragen, solange die Antragsteller alle erforderlichen Dokumente vorlegen.

Visagebühren und Gültigkeit

Es gibt 2 Gebührenoptionen mit 2 verschiedenen Gültigkeitsdauern. Der erste kostet 2.000 Thai Baht (ca. 50 EUR) und ist für eine einmalige Einreise für 3 Monate gültig. Der Zweite kostet 5.000 Thai Baht (ca. 130 EUR) und ist für 1 Jahr gültig.

Visa-Antrag

1) Kategorie B: Geschäftsvisum

Diese Kategorie wird für Bewerber ausgestellt, die bereit sind, nach Thailand einzureisen, um zu arbeiten oder Geschäfte zu tätigen

A) Ausländer, die in Thailand arbeiten möchten, sollten die folgenden Dokumente vorlegen:

  • Reisepass oder Reisedokument mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens 6 Monaten.
  • Ausgefülltes Visumantragsformular.
  • Aktuelles Passfoto (4 x 6 cm) des Antragstellers, das innerhalb der letzten 6 Monate aufgenommen wurde.
  • Nachweis einer angemessenen Finanzierung (20.000 Baht pro Person und 40.000 Baht pro Familie).
  • Genehmigungsschreiben des Arbeitsministeriums. Um dieses Schreiben zu erhalten, muss der potenzielle Arbeitgeber des Antragstellers in Thailand das Formular WP3 beim Office of Foreign Workers Administration, Department of Employment, Ministry of Labor oder beim Provincial Employment Office in seiner jeweiligen Provinz einreichen. Besuchen Sie diesen Link für weitere Informationen: www.doe.go.th/workpermit/index.html
  • Kopie der vom Ministerium für Arbeit und Ausländersteuer ausgestellten Arbeitserlaubnis oder Por Ngor Dor 91 (Nur wenn der Antragsteller zuvor in Thailand gearbeitet hat). – Dokument mit Angabe der Anzahl ausländischer Touristen (nur für Tourismusunternehmen) oder von Banken ausgestelltes Dokument für Exporttransaktionen (nur für Exportunternehmen).
  • Dokument mit Angabe der Anzahl ausländischer Touristen (nur für Tourismusunternehmen) oder von Banken ausgestelltes Dokument für Exporttransaktionen (nur für Exportunternehmen).

Unternehmensdokumente der einstellenden Firma in Thailand sind erforderlich, wie zum Beispiel:

  1. Gewerbeanmeldung und Gewerbeschein des Unternehmens
  2. Liste der Aktionäre der Gesellschaft
  3. Unternehmensprofil
  4. Einzelheiten zum Geschäftsbetrieb
  5. Liste der ausländischen Arbeitnehmer des Unternehmens mit Angabe ihres Namens, ihrer Nationalität und ihrer Position
  6. Eine Karte, die den Standort des Unternehmens anzeigt
  7. Bilanz, Einkommensteuer- und Gewerbesteuerausweis des letzten Jahres
  8. Umsatzsteuer-Registrierung

B) Ausländer, die in Thailand Geschäfte machen möchten, müssen die folgenden Dokumente vorlegen:

  • Reisepass oder anderes Reisedokument Mindestens 6 Monate gültig.
  • Antragsformular ausgefüllt.
  • Ein aktuelles Passfoto (4 x 6 cm) des Antragstellers, Sollte innerhalb der letzten 6 Monate aufgenommen worden sein.
  • Nachweis einer ausreichenden Finanzierung (20.000 Baht pro Person und 40.000 Baht pro Familie) für die Dauer des Aufenthalts in Thailand
  • Ein Schreiben des Unternehmens des Antragstellers, in dem die Position des Antragstellers, wie lange er beschäftigt ist, sein Gehalt und der Zweck der Reise nach Thailand angegeben sind.
  • Dokumente, die die Korrespondenz mit Geschäftspartnern in Thailand belegen.
  • Falls der Antragsteller selbstständig ist, muss er/sie einen Nachweis über die finanzielle Situation vorlegen.
  • Einladungsschreiben von Handels- oder assoziierten Partnern/Firmen in Thailand.

Unternehmensdokumente von assoziierten Partnern/Unternehmen in Thailand wie:

  1. Gewerbeschein und Gewerbeanmeldung des Unternehmens
  2. Liste der Aktionäre der Gesellschaft
  3. Unternehmensprofil
  4. Alle Details des Geschäftsbetriebs
  5. Eine Karte, die den Standort des Unternehmens anzeigt
  6. Bilanz, Einkommensteuer- und Gewerbesteuerausweis des letzten Jahres
  7. Umsatzsteuer-Registrierung

Zusätzliche Dokumente:

  • Der Verwaltungsrat muss eine Kopie der Gesellschaftsdokumente unterzeichnen oder ein bevollmächtigter Geschäftsführer sollte eine Kopie der Gesellschaftsdokumente unterzeichnen und muss auch das Siegel der Gesellschaft anbringen.
  • Wenn die eingereichten Dokumente fremdsprachig sind, müssen sie in die thailändische Sprache übersetzt werden und sollten von notariellen Organen oder von der diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Antragstellers beglaubigt werden
  • Manchmal werden möglicherweise zusätzliche Dokumente angefordert.
  • Falls ein fehlendes Dokument nicht eingereicht wird, muss der Antragsteller den Grund für die Nichteinreichung angeben.
  • Die maximale Aufenthaltsdauer dieses Visums beträgt 90 Tage, und der Antragsteller kann sich an die Einwanderungsbehörde wenden, um eine Verlängerung zu beantragen (Gesamtaufenthaltsdauer beträgt 1 Jahr ab dem Tag der Einreise nach Thailand).

2) Kategorie B - A (Geschäftsvisum):

Der Inhaber dieses Visumstyps kann sich ab dem Tag seiner ersten Einreise in Thailand für einen Zeitraum von einem Jahr in Thailand aufhalten. Die mit dem Antragsteller verbundene Gesellschaft, mit der der Antragsteller Geschäfte tätigt oder in die er investieren wird, muss im Namen des Antragstellers beim Büro der Einwanderungsbehörde einen Antrag stellen. Wenn der Antrag vom Büro genehmigt wurde, wird das Büro die Botschaft oder das Konsulat über das Außenministerium benachrichtigen, um das Visum für den Antragsteller auszustellen.

3) Kategorie I-B (Investitions- und Geschäftsvisum):

Diese Art von Visum wird für Ausländer ausgestellt, die angestellt sind, um an Investitionsprojekten zu arbeiten, die unter der Schirmherrschaft des Board of Investment of Thailand (BOI) stehen. Diese Art von Projekten sollte Thailand auf folgende Weise zugutekommen:

  • Förderung von Exportaktivitäten.
  • Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten
  • Nutzung und Nutzung lokaler Rohstoffe
  • Projekte, die die Provinzen einbeziehen
  • Förderung des Technologietransfers an thailändische Staatsangehörige.
  • Keine Behinderung oder Schädigung bestehender inländischer Unternehmen

Weiterführende Links:

Autor Michael Schaller
Autor Michael Schaller

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