Visabestimmungen & Overstay

Wichtige Fakten zu Thailands Immigration

Autor | Michael Schaller

Der Reisende hat normalerweise eine völlig unproblematische Einreise in Thailand bei der Ankunft. Noch vor dem Gepäckband werden Flugpassagiere der internationalen Flughäfen von der Einreisebehörde erfasst und bekommen ein so genanntes 30 Tage „Visa on arrival“. Das gilt zumindest für Urlauber aus Deutschland, der Schweiz und Österreich. Bürger anderer Staaten sollten ein thailändisches Konsulat in der Nähe ihres Heimatortes befragen. Prinzipiell ist ein solches 30 Tage Visa nicht verlängerbar, die Einplanung eines Visatrips (z.B. in ein Nachbarland) also fast unumgänglich. Wer also einen längeren Urlaub in Thailand plant, dem stehen mehrere Optionen zur Verfügung:

Mehr dazu: Welches Visum für Thailand beantragen?

Einreisebestimmungen und Overstay in Thailand

1. Der Visatrip oder Visarun

  • Dabei handelt es sich um eine Ausreise aus Thailand per Flugzeug oder über Land in ein beliebiges Land mit anschließender Wiedereinreise. Bei der Wiedereinreise per Luft (Flugzeug) gibt es in der Regel ein neues 30 Tage Visa on arrival. Bei der Wiedereinreise per Land oder See ist die erneute Gestattung des Aufenthaltes in Thailand auf nur 14 Tage limitiert! Wiedereinreisen sind am gleichen Tage möglich. Das Datum auf dem Stempel im Pass ist verbindlich.

 Von der Einwanderungsbehörde wurde bestätigt, dass ab November 2013 eine neue Regelung für das "Visa on Arrival" besteht. Reisende, die über den Landweg nach Thailand einreisen, dürfen anstatt 15 Tage ab sofort 30 Tage in Thailand bleiben, ohne vorab ein kostenpflichtiges Visum zu beantragen.

 

Diese Visa-Regelung gilt für folgende Staatsbürger:

  • Deutschland
  • Kanada
  • Italien
  • Frankreich
  • USA
  • Japan
  • Großbritannien

Für Schweizer und Österreicher gilt weiter die 15-Tage Regelung.

2. Das 60 Tage Touristen-Visum

  • Jedes Thai-Konsulat und jede Botschaft im Ausland ist berechtigt, einem Antragsteller ein für 60 Tage gültiges Touristenvisa auszustellen. Derzeit wird dieses in Form einer vollseitigen Klebemarke in den Pass geklebt und gesiegelt. Es werden solche kostenpflichtigen Visamarken für einmalige, aber auch zwei- oder gar dreimalige Wiedereinreisen angeboten. Jedes Visa verfällt mit einer Ausreise, es sei denn man hat sich um eine zusätzlich kostenpflichtige Wiedereinreisebewilligung bemüht. Ein jedes 60 Tages Touristenvisa kann im Lande bei den Immigrationsbehörden gegen Zahlung von 1.900 THB ohne Ausreise einmalig verlängert werden. Derzeit werden aufeinanderfolgende Touristenvisa nicht beanstandet.

3. Längerfristige Visa (Typen NON-O und NON-B)

  • Die Konsulate haben kompetente Fachberater zu Fragen über Langzeitvisa. Bitte informieren Sie sich nur an kompetenter Stelle zu Visafragen. Kommerzielle Visaberater sind oftmals überteuert und nicht zwingend auch seriös. Wer ein so genanntes Rentnervisa oder ein Geschäftsvisa benötigt, dem geben die Konsulate oder Botschaften gerne die nötigen Hilfestellungen und Auskünfte.

Achtung: Keine der Formen von Touristenvisa erlaubt eine Arbeit im Lande! Thailand ist da sehr strikt und Haftanstalten überfüllt mit illegalen Ausländern. Ihre erlaubte Aufenthaltsdauer wird im Pass eingestempelt und ist verbindlich. Überziehungen sind strafbar und werden als Overstay mit Geldbußen oder Haftstrafen belegt. Eine Strafe von 500 THB je Tag Überziehung wird bei der Ausreise von unerwischt bleibenden Touristen nachträglich kassiert. Wer nicht zahlen kann oder will, der wandert in das Gefängnis.

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